Die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bietet Ärzten zahlreiche steuerliche Vorteile, wie die Befreiung von der Gewerbesteuer und die Möglichkeit zur Umsatzsteuerbefreiung. Die Betriebskosten können durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen gesenkt und steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Nutzung dieser Vorteile ist jedoch die Einhaltung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen:
Gewerbesteuerbefreiung:
Ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften (BAGs) sind von der Gewerbesteuer befreit, sofern sie als freiberufliche Tätigkeit eingestuft werden. Das setzt voraus, dass alle Mitglieder der BAG Ärzte sind und die ärztliche Tätigkeit persönlich und eigenverantwortlich ausgeübt wird.
Umsatzsteuerbefreiung:
Medizinische Leistungen, die von Ärzten erbracht werden, sind in der Regel umsatzsteuerbefreit. Dies gilt auch für Leistungen, die innerhalb einer BAG erbracht werden.
Erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten:
Investitionen in gemeinschaftlich genutzte Praxisräume und -ausstattung können steuerlich abgeschrieben werden. Die Kostenverteilung auf die einzelnen Mitglieder der BAG kann steuerlich vorteilhaft gestaltet werden.
Gewinnverteilung:
Die Gewinne der BAG können flexibel unter den Mitgliedern aufgeteilt werden. Dies kann steuerliche Vorteile bringen, insbesondere wenn die Mitglieder unterschiedliche persönliche Steuersätze haben.
Freiberufliche Tätigkeit:
Die BAG muss sicherstellen, dass die Tätigkeit aller Mitglieder als freiberuflich eingestuft wird. Dies bedeutet, dass jeder Arzt eigenverantwortlich und persönlich tätig sein muss.
Gesellschaftsvertrag:
Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist erforderlich, der die Rechtsform, die Gewinnverteilung, die Entscheidungsprozesse und die Haftung der Mitglieder regelt.
Haftung und Versicherung:
Die Haftungsfragen müssen klar geregelt sein. In der Regel haften die Mitglieder einer BAG gesamtschuldnerisch. Es ist wichtig, entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen.
Quelle: HMW