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Erbeinsetzung auf einem Kneipenblock


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Der letzte Wille einer Person ist auch dann zu beachten, wenn er auf einer ungewöhnlichen Unterlage wie dem Bestellzettel einer Brauerei zum Ausdruck gebracht wurde. Dass ein Testament nicht zwingend auf einem weißen Blatt Papier entstehen muss, zeigt ein Fall des 3. Zivilsenates. Verstorben war ein Gastwirt aus Landkreis Ammerland. Seine Partnerin sah sich als Erbin und beantragte die Erteilung eines Erbscheins. Als Testament legte sie dem Gericht einen Kneipenblock vor, den sie im Gastraum hinter der Theke aufgefunden habe. Dort war unter Angabe des Datums und einer Unterschrift auch der Spitzname einer Person (hier "X" genannt) vermerkt. Auf dem Zettel hieß es lediglich "X bekommt alles".
Der auf das Erbrecht spezialisierte Senat des Oberlandesgerichts entschied, dass der handschriftliche Text auf dem Zettel ein wirksames Testament sei (OLG Oldenburg, Az. 3 W 96/23 - veröffentlicht).
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg

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