Der neue Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) gilt ab dem 1. Januar 2025 . Er hat eine Laufzeit von 24 Monaten, also bis zum 31. Dezember 2026. Der Tarifvertrag bringt bessere Gehälter, insbesondere für langjährige MFA und Auszubildende sowie verbesserte Regelungen im Arbeitsalltag.
Er modernisiert die Berufsstruktur, indem er die veraltete Bezeichnung „Arzthelferin“ abschafft, und schafft gleichzeitig attraktive Bedingungen für den Beruf.
Wichtigste Änderungen im Manteltarifvertrag in der Übersicht:
Gehaltserhöhungen:
Ab 1. Januar 2025: Lineare Gehaltserhöhung um 3,85 % im Vergleich zu 2024.
Ab 1. Januar 2026: Weitere Gehaltserhöhungen nach Berufsjahren.
Neue Berufsjahr-Stufen:
- 8. Stufe: Gehaltserhöhung für das 29.–32. Berufsjahr.
- 9. Stufe: Zusätzliche Erhöhung ab dem 33. Berufsjahr.
Ausbildungsvergütungen:
2025:
- 1. Lehrjahr: 1.000 EUR
- 2. Lehrjahr: 1.100 EUR
- 3. Lehrjahr: 1.200 EUR
2026:
- 1. Lehrjahr: 1.050 EUR
- 2. Lehrjahr: 1.150 EUR
- 3. Lehrjahr: 1.250 EUR
Arbeitszeit und Freizeit:
- die Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
- Urlaub: 29 Arbeitstage oder 35 Werktage pro Jahr
- Freizeitregelung: ein ganzer Tag oder zwei halbe Tage pro Woche arbeitsfrei
- Arbeitsfrei am 24. und 31. Dezember ab 12:00 Uhr (Gehaltsfortzahlung)
Zuschläge:
- für Samstagsarbeit (ab 12 Uhr arbeitsfrei)
- für Bereitschaftsdienst
Vergütung und Ausstattung:
- Gehaltszahlung am 25. des Monats
- Arbeitskleidung: Kosten für mindestens 2 Berufskittel sowie deren Reinigung trägt der Arbeitgeber
Arbeitsbedingungen:
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 4. Arbeitstag erforderlich
- Probezeit 3 Monate
- Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
- Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Vertraulichkeit:
- die ärztliche Schweigepflicht gilt auch für MFA
Weitere Details finden Sie beim Virchow-Bund: https://www.tinyurl.com/59hx32n4