Das Digital-Gesetz, das am 27. März 2024 in Kraft trat, ermöglicht Apotheken in Deutschland, assistierte Telemedizin anzubieten.
Bis zum 31. März 2025 sollen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Vergütung dieser neuen Leistungen festlegen. Nach dieser Einigung können Apotheken Patientinnen und Patienten bei der Nutzung telemedizinischer Leistungen unterstützen. Dies umfasst Beratungen zu ambulanten telemedizinischen Angeboten, Anleitungen zur Inanspruchnahme sowie Unterstützung bei einfachen medizinischen Routineaufgaben während telemedizinischer Arztbesuche.