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Amalgam für Zahnfüllungen verboten


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Auf Beschluss der EU darf ab Januar 2025 Dentalamalgam nicht mehr für Zahnfüllungen verwendet werden. Einzige Ausnahme: Der Zahnarzt hält die Behandlung mit Amalgam für medizinisch notwendig. Grund für den EU-Beschluss ist der Umweltschutz. Amalgamfüllungen enthalten Quecksilber. Dieses Metall ist giftig und schädigt die Umwelt. Ein direktes Gesundheitsrisiko durch die bisherigen Amalgamfüllungen gibt es nicht.