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Ungleichbehandlung bei der Terminvergabe? – Bundesregierung soll prüfen


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Die Bundesregierung soll prüfen, ob die derzeitige Rechtslage bei der Terminvergabe in Arztpraxen zu einer Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten führt. Der Zugang zu schneller medizinischer Versorgung müsse allen Patienten offenstehen - unabhängig von Einkommen, Wohnort oder der Art der Krankenversicherung. Um mögliche Ungleichheiten bei der Terminvergabe zu beseitigen, sollen die bestehenden gesetzlichen Regelungen auf ihre Auswirkungen hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dabei könnten auch neue Lösungsansätze wie Kontingente für Privatversicherte, Mindestquoten für gesetzlich Versicherte oder finanzielle Anreize für Ärzte, die überwiegend gesetzlich Versicherte behandeln, in Betracht gezogen werden.
Die Entschließung wurde nun an die Bundesregierung übermittelt, die selbst entscheiden wird, wann sie sich mit dem Thema befasst - feste Fristen sind dabei nicht vorgesehen.
Quelle: Bundesrat 21. März 2025